HYPO Oberösterreich - Geschäftsbericht 2021

53 Konzernabschluss V. Anhang (Notes) Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Amortised Cost – AC) Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie in einemGeschäftsmodell gehalten werden, dessen Zielsetzung die Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows ist (Geschäftsmodell „Halten“), und ihre vertraglichen Zahlungsflüsse zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows führen, bei denen es sich ausschließlich umZins- und Tilgungszahlungen (Solely Payments of Principal and Interest, „SPPI“) auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt. Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Zinsergebnis vereinnahmt. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte stellen in der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft die größte Bewertungskategorie dar. Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value through Profit & Loss – FVPL) Schuldinstrumente, deren vertragliche Cashflows nicht dem SPPI-Kriterium entsprechen, werden automatisch zum FVPL bewertet. Bei der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft betrifft dies vor allem finanzielle Vermögenswerte, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind (siehe Beschreibung im Abschnitt „SPPI-Beurteilung“). Finanzinstrumente, die im Geschäftsmodell „Verkaufen“ gehalten werden, werden ebenfalls erfolgswirksam zumFair Value bewertet. Meist wird für diese finanziellen Vermögenswerte erwartet, dass sie vor ihrer Fälligkeit verkauft werden, oder die Entwicklung des Portfolios, in dem sie enthalten sind, wird auf Grundlage des Fair Values beurteilt. Dies sind vor allem solche finanziellen Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden. Hierzu zählen Finanzinstrumente (insbesondere verzinslicheWertpapiere, Aktien und Investmentzertifikate) und derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch, gewisse Schuldinstrumente bei der erstmaligen Erfassung in die FVPL-Kategorie zu widmen (Fair Value-Option). Diese werden aufgrund einer Sicherungsbeziehung zu einem derivativen Finanzinstrument zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, da es ansonsten zu Inkongruenzen bei der Bewertung und dem Ansatz gegenüber dem Sicherungsgeschäft kommen würde (accounting mismatch). In der Bilanz werden gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die zumFair Value bewertet werden, als „Handelsaktiva“ ausgewiesen. Gewinne und Verluste aus der Bewertung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasst und im Handelsergebnis ausgewiesen. Die Zinserträge und Zinsaufwendungen werden im Zinsüberschuss dargestellt. Als erfolgsneutral zumFair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value through OCI – FVOCI) Fremdkapitalinstrumente werden erfolgsneutral zum Fair Value (FVOCI) bilanziert, wenn ihre vertraglichen Cashflows SPPI-konform sind und sie innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzungen sowohl die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows als auch die Veräußerung von Vermögenswerten sind (Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“). Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam im Zinsergebnis vereinnahmt. Die Differenz zwischen dem Fair Value, zu dem die Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen werden, und den fortgeführten Anschaffungskosten wird im Eigenkapital im Posten „OCI-Rücklage“ als kumuliertes sonstiges Ergebnis (Other Comprehensive Income, „OCI“) ausgewiesen. Die Veränderungen der Berichtsperiode werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei einer Veräußerung des finanziellen Vermögenswertes wird das in der OCI-Rücklage bilanzierte kumulierte Bewertungsergebnis aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für alle Investitionen in Eigenkapitalinstrumente macht die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft von demWahlrecht Gebrauch, diese zum FVOCI zu bewerten. Dieser im OCI erfasste Betrag wird nicht in die Gewinn- oder Verlustrechnung umgegliedert. Lediglich Dividendenansprüche sind in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Amortised Cost – AC) Zu dieser Kategorie zählen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie Verbriefte Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Unterschiedsbeträge zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden über die Laufzeit verteilt erfolgswirksam imZinsergebnis vereinnahmt. In den Posten „Verbriefte Verbindlichkeiten“ und „Kundenverbindlichkeiten“ sind jedoch auch finanzielle Verpflichtungen enthalten, die zum Fair Value bewertet wurden. Als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Fair Value through Profit & Loss – FVPL) Die Erfassung der Veränderung des eigenen Kreditrisikos für die jeweilige Berichtsperiode der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten muss jedoch im Sonstigen Ergebnis erfolgen. Bei der Berechnung des kumuliertenOCI-Effektes wird dieDifferenz zwischen demBarwert der Verbindlichkeit unter Anwendung des ursprünglichen Kreditrisikos zu Laufzeitbeginn und dem aktuellen Fair Value der Verbindlichkeit berechnet. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft wendet die Möglichkeit an, gewisse finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die FVPL-Kategorie zu designieren (Fair Value-Option), wenn eine solche Klassifizierung bilanzielle Inkongruenzen (accounting mismatch) beseitigt oder signifikant verringert, die zwischen ansonsten zu Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten, die mit diesen Verbindlichkeiten in Beziehung stehen, entstehen würden. Finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair Value-Option werden in der Bilanz in ihrer ursprünglichen Bilanzposition ausgewiesen. Außerdemwerden derivative Finanzinstrumentemit negativemMarktwert zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welche somit ebenfalls als FVPL kategorisiert sind. Diese werden in der Bilanz unter „Handelspassiva“ ausgewiesen und die Gewinne und Verluste aus der Bewertung werden erfolgswirksam im Handelsergebnis erfasst. b) Hedge Accounting (HDFV) Aus fix verzinsten verbrieften Verbindlichkeiten entstehen in der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft Fair Value-Risiken. Risikomanagementziel und -strategie ist es, dieses Fair Value-Risiko zu begrenzen. Dazu werden gemäß den Risikomanagementvorgaben Zinsswaps mit externen Banken abgeschlossen. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft designiert Sicherungsbeziehungen zwischen fix verzinsten Verbindlichkeiten als Grundgeschäfte und derivativen Finanzinstrumenten als Sicherungsinstrumente. Die derivativen Finanzinstrumente dienen zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken. Das abzusichernde Risiko ist, das durch die fix verzinsten verbrieften Verbindlichkeiten induzierte Fair Value-Risiko. Der Credit Spread ist nicht Teil der Sicherungsbeziehung. Aktuell werden nur sogenannte Micro-Hedges, welche 1:1 gegenläufig sind, dem Hedge Accounting zugeordnet. Es werden Receiver-Zinsswaps und Receiver-Zinswährungsswaps als Sicherungsinstrumente für fix verzinste Verbindlichkeiten eingesetzt. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft wird diese formal festgelegt und dokumentiert. Es wird beabsichtigt, die Sicherungsbeziehung mit den Grundgeschäften ab dem Abschlusszeitpunkt des Derivats zu bilden und diese Absicht bis zumAuslaufen des Derivats durchzuhalten. Die Messung der Effektivität erfolgt prospektiv und somit lediglich nach dem Critical Terms Match, da die wesentlichen Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen, welches einer Hedge Ratio von 1 entspricht. Somit kann von einer sehr hohen Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung ausgegangen werden. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft betreibt ausschließlich Fair Value Hedging, welches gemäß IFRS 9 bilanziert wird. Die Fair Value-Änderung von derivativen Finanzinstrumenten wird in der Gewinn- und Verlustrechnung imHandelsergebnis dargestellt. Die Fair Value-Änderung des Grundgeschäfts, die dem abgesicherten Risiko zugerechnet wird, wird ebenfalls imHandelsergebnis erfasst. Die derivativen Finanzinstrumente werden in den Bilanzpositionen „Handelsaktiva“ und „Handelspassiva“ ausgewiesen. Die Grundgeschäfte sind in den Bilanzpositionen „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ und „Verbriefte Verbindlichkeiten“ enthalten.

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