HYPO Oberösterreich - Geschäftsbericht 2021

54 V. Anhang (Notes) Konzernabschluss Die Segmente „Retail und Wohnbau“ sowie „Großkunden“ bilden imWesentlichen das Kreditgeschäft der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft ab und verfolgen als Portfolien das Geschäftsmodell „Halten“. Ziel ist, die vertraglichen Zahlungsströme bis zumEnde der Laufzeit zu vereinnahmen (Solely Payments of Principal and Interest, „SPPI“). Im Segment „Financial Markets“, unter das im Wesentlichen die WertpapierEigenbestände sowie Geldmarktgeschäfte subsummiert sind, wurden die Portfolien und Geschäftsmodelle gemäß Verwendung und Ziel definiert. Im Portfolio „Treasury Veranlagung“ sowie „Liquidität Grundstock“ wird das Geschäftsmodell „Halten“ verfolgt. Ziel ist, die vertraglichen Zahlungsströme bis zum Ende der Laufzeit zu vereinnahmen. Das Portfolio „Liquidität Ausgleich“ dient zur Aussteuerung der Liquidität und verfolgt als Geschäftsmodell „Halten und Verkaufen“. Ziel des Portfolios „Kleines Handelsbuch“ ist die Erwirtschaftung von Erträgen durch Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten und verfolgt naturgemäß das Geschäftsmodell „Verkaufen“. Dieses Portfolio wird nur in sehr eingeschränktemAusmaß genutzt und wird erfolgswirksam zum FVPL bewertet. Es besteht zum 31. Dezember 2021 ein Volumen in Höhe von TEUR 0 (2020: TEUR 0). Sowohl in den Kredit- als auch Wertpapierbeständen, welche die Kriterien für eine AC- oder FVOCI-Bewertung erfüllen, wird imFall ergänzender Derivate zur Vermeidung von Bewertungsinkonsistenzen die sogenannte Fair Value-Option gezogen. Dies führt zu einer erfolgswirksamen FVPL-Bewertung. Verkäufe als Folge einer Erhöhung des Ausfallrisikos, nahe des Fälligkeitstermins des Finanzinstruments sowie seltene Verkäufe aufgrund nicht wiederkehrender Ereignisse wie regulatorischer, steuerlicher Änderungen oder Aufgabe eines Teilportfolios, sogenannte unschädliche Verkäufe, werden nicht im Widerspruch mit dem Geschäftsmodell „Halten“ gesehen. Überblick der Portfolien und Geschäftsmodelle der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft Segment Portfolio Geschäftsmodell Großkunden Großkunden Halten Retail und Wohnbau Retail und Wohnbau Halten Financial Markets Treasury Veranlagung Halten Liquidität Grundstock Halten Liquidität Ausgleich Halten und Verkaufen Kleines Handelsbuch Verkaufen (7) Eingebettete Derivate Unter eingebetteten Derivaten sind Derivate zu verstehen, die Bestandteil eines originären Finanzinstrumentes und mit diesem verbunden sind. Die Trennung der originären Finanzinstrumente ist nur auf der Passivseite möglich. Sie werden vom originären Finanzinstrument getrennt und separat wie ein freistehendes Derivat zumMarktwert (Fair Value) bilanziert und bewertet, wenn die Charakteristika und Risiken des eingebetteten Derivates nicht engmit denen des Trägerkontraktes verbunden sind. Bewertungsänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Bilanzierung und Bewertung des Trägerkontraktes folgt hingegen den Vorschriften der einschlägigen Kategorie des Finanzinstrumentes. Eine weitereMöglichkeit ist die Bilanzierung des gesamten Vertrages zum Fair Value. Sind die Charakteristika und Risiken des eingebetteten Derivates jedoch eng mit denen des Trägerkontraktes verbunden, wird das eingebettete Derivat nicht abgetrennt und das hybride Finanzinstrument nach den allgemeinen Vorschriften bewertet. In der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft sind die eingebetteten Derivate in der Regel immer eng mit dem Trägerkontrakt verbunden. (8) Währungsumrechnung Nicht auf Euro lautende monetäre Vermögenswerte und Schulden werden gemäß IAS 21 zum Bilanzstichtag mit marktgerechten Kassakursen in Euro umgerechnet. (9) Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Eine Aufrechnung erfolgt gemäß IAS 32.42 nur insoweit, als ein durchsetzbares Recht darauf besteht und die Aufrechnung dem tatsächlich erwarteten Ablauf des Geschäftes entspricht. c) Ausbuchung von Finanzinstrumenten und Behandlung vertraglicher Modifikation Im Rahmen des laufenden Kreditgeschäfts kann es zu Neuverhandlungen oder Änderungen vertraglicher Bedingungen kommen, die sich auf die vertraglichen Zahlungen auswirken. Bei jeder Vertragsänderung wird anhand eines vordefinierten Kriterienkataloges geprüft, ob und um welche Art von Modifikation es sich handelt. Vertragsanpassungen, die zu einer substanziellen Änderung der Vertragsbedingungen führen: Die quantitative Beurteilung, ob eine Vertragsänderung substanziell ist oder nicht, erfolgt auf Basis eines Barwerttestes, indem die Barwerte der ursprünglich vereinbarten Zahlungsströmemit den neu vereinbarten verglichen werden. Die Berechnung des Barwerts erfolgt dabei auf Basis des ursprünglich vereinbarten Effektivzinssatzes. Eine substanzielleModifikation liegt imKonzern der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft ab einer Barwertdifferenz von mehr als 10 % vor. Zusätzlich führen folgende qualitative Änderungen der Vertragsbedingungen zur Ausbuchung des ursprünglichen finanziellen Vermögenswertes und zur Einbuchung des neuen Vermögenswertes zum Fair Value: • Änderung vertraglicher SPPI-Kriterien, die zu einer geänderten Bewertung führen • Finanzierung wird nachrangig gestellt • Kreditnehmerwechsel bzw. Entlassung Der Fair Value entspricht dabei dem offenen Saldo, da die vertraglichen Anpassungen immer zu marktkonformen Konditionen erfolgen. Die Ausbuchung noch nicht amortisierter Transaktionskosten führt zu einemAbgangsergebnis, welches im Finanzanlageergebnis ausgewiesen wird. Wird ein Vermögenswert aufgrund von Vertragsanpassungen aus- und eingebucht, erfolgt zu diesem Zeitpunkt eine Neuklassifizierung sowie eine Neubestimmung der Kreditqualität und somit eine Zuordnung in der Stage 1. Ist der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Ausbuchung jedoch ausgefallen, ist dieser als POCI (Purchased or Originated Credit Impaired, „POCI“) einzustufen. Ist der Vermögenswert allerdings als zur Gänze voll werthaltig anzusehen, so wird dieser lediglich der Stage 3 zugeordnet. Vertragsanpassungen, die nicht zu einer substanziellen Änderung der Vertragsbedingungen führen: Bei nicht substanziellen Modifikationen erfolgen eine Anpassung des Bruttobuchwertes und die erfolgswirksame Erfassung eines Modifikationsgewinnes oder -verlustes imFinanzanlageergebnis. Der neue Buchwert entspricht dabei demBarwert der neu verhandelten oder geänderten Cashflows, abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes. Die Höhe der Buchwertanpassung bzw. des Modifikationsergebnisses ergibt sich aus der Gegenüberstellung des aktuellen Buchwertes mit dem neu berechneten. Angefallene Kosten oder Gebühren führen zu einer Anpassung des Buchwertes des geänderten finanziellen Vermögenswertes und werden, wie auch das Modifikationsergebnis, über die Restlaufzeit amortisiert. d) SPPI-Beurteilung Es wurden nicht-SPPI-schädliche Standardprodukte und Standardverträge bzw. Klauseln definiert. Für Individualverträge bzw. Vereinbarung einer SPPIschädlichen Zinsvereinbarung ist eine gesonderte Prüfung und eine andere Bewilligungszuständigkeit vorgesehen. Ein Großteil der Verträge im gefördertenWohnbau enthält vom Landesgesetzgeber Oberösterreich vorgegebene Zinssatzvereinbarungen, die allesamt in der AC-Kategorie fortgeführt werden. Kredite und Darlehen mit modifizierten Zahlungsbedingungen wurden einem qualitativen und quantitativen Benchmarktest unterzogen. ImErgebnis bleiben in der Regel als nicht-SPPI-konform nur Darlehen und Kredite mit einer Zinssatzvereinbarung auf UDRB-Basis übrig. e) Beurteilung des Geschäftsmodells Die Klassifikation basiert auf den festgelegten Geschäftsmodellen, in deren Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden. Ausgehend von der bestehenden Segmentberichterstattung wurden gemäß der strategischen Ausrichtung, der Ertragsverantwortung und -steuerung sowie der Risikoüberwachung und -steuerung die Portfolien definiert und die Geschäftsmodelle festgelegt. 2021 kam es wie in den Vorjahren zu keiner Änderung des Geschäftsmodells.

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