HYPO Oberösterreich - Geschäftsbericht 2021

55 Konzernabschluss V. Anhang (Notes) (10) Risikovorsorgen Die Regelungen zur Wertminderung werden auf • zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte • als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und auf • außerbilanzielle Verpflichtungen wie Kreditzusagen und Finanzgarantien sowie Leasingforderungen angewendet. Stufenweiser Ansatz zur Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle DasWertminderungsmodell, einModell der erwarteten Verluste (expected loss model), sieht tendenziell eine frühe Bestimmung und Vorsorge für mögliche Verluste vor. ImFokus stehen drei Stages, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen: • Stage 1 umfasst dabei alle neuen Finanzinstrumente sowie jene Positionen, für die seit Zugang des Finanzinstrumentes keine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität stattgefunden hat. Für diese Positionen muss eine Risikovorsorge in Höhe des erwarteten 12-Monats-Verlustes (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12Monate nach dem Abschlussstichtag resultieren) gebildet werden. Die Zinsvereinnahmung erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes. • In Stage 2 werden all jene Finanzinstrumente transferiert, für die eine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität seit Zugang stattgefunden hat. Für diese Positionen muss eine Risikovorsorge in Höhe des über die gesamte Restlaufzeit des Instruments erwarteten Verlustes (Barwert der erwarteten Zahlungsausfälle infolge aller möglichen Ausfallereignisse über die Restlaufzeit des Finanzinstruments) gebildet werden. Die Zinsvereinnahmung erfolgt ebenfalls auf Basis des Bruttobuchwertes. • Stage 3 beinhaltet schließlich alle ausgefallenen Finanzinstrumente. Für diese Positionen wird ebenfalls eine Risikovorsorge in Höhe des über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verlustes gebildet. Die Zinsvereinnahmung erfolgt auf Basis des Nettobuchwertes (Unwinding). • Für finanzielle Vermögenswerte, die bereits bei ihrem erstmaligen Ansatz in der Bilanz wertgemindert sind (Purchased or Originated Credit Impaired, „POCI“), wird das Drei-Stufen-Modell nicht angewendet. Sie werden von Beginn an in Stage 3 erfasst. Im Konzern der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft gab es zum Stichtag keine POCI-Assets. Positionen des Wertpapiereigenbestandes bilden nach Maßgabe der Bonität, des impliziten Credit Spreads oder der Abweichung von Tageskurs zu Einstandskurs den Umfang für den regelmäßigen Frühwarntest. Diese Positionen werden einer internen Analyse unterzogen und im Bedarfsfall als impaired assets behandelt. Für die Beteiligungen erfolgt eine interne Analyse auf Basis von Unternehmenswertgutachten, Jahresabschlüssen und Börsekursen. Anhand dessen sowie bei objektiven Hinweisen auf Wertminderungen, werden die Beteiligungen im Bedarfsfall als impaired assets behandelt. Die Verlusterfassung des gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlusts muss für Instrumente vorgenommen werden, deren Ausfallrisiko sich seit Zugang signifikant erhöht hat. Dasselbe gilt unabhängig von einer Erhöhung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktive Vertragsposten, welche keine signifikante Finanzierungskomponente gemäß IFRS 15 begründen. Außerdem kann ein Unternehmen ein Bilanzierungswahlrecht ausüben, für alle aktiven Vertragsposten und/oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche ein Finanzierungsverhältnis gemäß IFRS 15 begründen, stets den gesamten über die Restlaufzeit erwarteten Verlust zu erfassen. Dasselbe Wahlrecht besteht auch für Leasingforderungen. Im Konzern der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft wird dieses Wahlrecht nicht ausgeübt. Für alle anderen Finanzinstrumente werden die erwarteten Verluste in Höhe des erwarteten 12-Monats-Verlusts erfasst. Szenarien Es werden drei makroökonomische Szenarien verwendet. Ein optimistisches, ein pessimistisches und ein Basisszenario. Das Basisszenario wird mit 60 % gewichtet, die beiden anderen Szenarien jeweils mit 20 %. Es erfolgte aus Konsistenzgründen keine Anpassung in der Gewichtung imZuge von Covid-19. Makroökonomische Parameter und Portfolien Es werden vier Portfolien verwendet: Retail, Kommerz, Institute, Sovereigns. Per 31. Dezember 2021 wurde das Kommerzportfolio aufgrund des geplanten starkenWachstums in diesemSegment neu eingeführt. Für die Schätzung der erwarteten Kreditverluste werden für das Retailportfolio imWesentlichen die Arbeitslosigkeit (OeNB-Prognose) und der kurzfristige Zinssatz (hausinterne Prognose) verwendet. Für das Institute-Portfolio werden BIP, Bruttoanlageinvestitionen sowie die Arbeitslosigkeit (jeweils OECD-Prognosen) verwendet. Im Sovereigns-Portfolio fließt die Inflationsrate (OECD-Prognose) ein, in das Kommerzportfolio BIP, Arbeitslosigkeit und Bruttoanlageinvestitionen. Es hat keine Anpassung aufgrund von Covid-19 gegeben. Grundsätzlich fließen für alle Portfolien die Prognosen für die nächsten drei Jahre ein, für den Zeitraum danach wird Richtung TTC-PD konvergiert. Es gab keine Änderungen aufgrund Covid-19 hinsichtlich Zeithorizont. Die Zuordnung zu den Teilportfolien erfolgt im Wesentlichen aufgrund der Forderungsklasse sowie der Kostenstelle. Es gab keine Änderung der Segmentierung aufgrund von Covid-19. Per 31. Dezember 2021 wird auf die aktuellsten Prognosewerte der verwendeten makroökonomischen Faktoren zurückgegriffen. Die PiT (Point in Time)-Anpassung bei Sovereigns und Institutenwird per 31.12. aufgrund der makroökonomischen Lage und den damit verbundenen hohen Sensitivitäten ausgesetzt. Aufgrund der sehr guten makroökonomischen Prognosen sind die PiT-PDs für Retail und Kommerz für 2022 deutlich geringer als in den Vorjahren. Da jedoch erwartet wird, dass die „nicht eingetretenen“ Ausfälle aus 2020 und 2021 in den Jahren 2022 und 2023 folgen werden, wird die PiT-Anpassung bei Kommerz und Retail nach oben geshiftet. Kriterien für eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos Mit Ausnahme finanzieller Vermögenswerte, die bereits eine Wertminderung bei Zugang aufweisen, wird die Verlusterfassung für Finanzinstrumente in Höhe des Barwerts des über die Restlaufzeit erwarteten Verlusts vorgenommen, wenn das Ausfallrisiko des Instruments sich seit Zugang signifikant erhöht hat. Die Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, beruht auf einem Anstieg der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Zugang. Die Regelungen beinhalten außerdem die widerlegbare Vermutung, dass sich das Ausfallrisiko seit dem Zugang des Instruments signifikant erhöht hat, wenn vertragliche Zahlungen seit mehr als 30 Tagen überfällig sind. In den Regelungen von IFRS 9 ist vorgesehen, dass eine Rückkehr zum erwarteten 12-Monats-Verlust erfolgt, wenn sich das Ausfallrisiko seit Zugang des Instruments zunächst signifikant erhöht, die Erhöhung sich in späteren Perioden jedoch wieder umkehrt (das heißt, wenn aus kumulativer Sicht das Ausfallrisiko nicht signifikant höher ist als bei Zugang). Transferkriterien zum Stageübergang Zur Bestimmung der Verschlechterung der Ausfallwahrscheinlichkeit und dem damit verbundenen Transfer von Stage 1 in Stage 2 werden in der Regel drei Komponenten betrachtet: ein quantitatives Kriterium, ein qualitatives Kriterium und ein Backstop-Kriterium. Für jedes Finanzinstrument werden die Kriterien nacheinander überprüft. Schlägt ein Kriterium an, erfolgt beim quantitativen Kriterium ein Transfer des Finanzinstruments in Stage 2, beim Backstop-Kriterium erfolgt der Transfer aller Finanzinstrumente des Kunden in Stage 2. Wesentliche „Rating-Events“ führen zu einer umgehenden Rating-Evaluierung gemäß der internen Rating-Modelle. Da in der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft die durch IFRS 9 verlangten Kriterien gut durch die Ratingsysteme abgedeckt sind, entfällt die Überprüfung der qualitativen Verschlechterung und die Transferlogik beruht nur auf dem quantitativen Kriterium sowie dem Backstop-Kriterium. Das quantitative Kriterium gilt als der primäre Indikator, ob eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos seit Zugang des Finanzinstruments stattgefunden hat. Es umfasst die Bestimmung der Verschlechterung des Kreditrisikos auf Basis einer relativen und einer absoluten Schranke. Es wird die erwartete Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zugangszeitpunkt mit der PD (Probability of Default) zumReporting-Stichtag verglichen. Da IFRS 9 erwartet, dass in den PDs zukunftsorientierte Information enthalten ist, wird der Vergleich auf Basis der kumulierten Lebensdauer-PDs für die restliche Laufzeit der Geschäfte durchgeführt. Zur Abbildung der Erwartung der kumulierten PD der Restlaufzeit des Finanzinstruments wird die kumulierte Forward-Lebensdauer-PD des Zugangszeitpunktes verwendet. Diese wird dann mit der kumulierten PD zum ReportingStichtag verglichen. Diese PDs bilden die Grundlage für den Vergleich, ob eine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität seit Zugang des Finanzinstruments stattgefunden hat, wobei der Vergleich für jedes Finanzinstrument einzeln durchgeführt wird und sowohl die relative als auch die absolute Änderung der Lebensdauer-PD eine Rolle spielt. Im relativen Kriterium wird das Verhältnis der erwarteten kumulierten PD zum Zugangszeitpunkt mit der aktuellen kumulierten PD verglichen, welche zum Reporting-Zeitpunkt beobachtet wird. Wenn dieses Verhältnis einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, bedeutet das, dass sich die PD dieses Finanzinstruments aufgrund des relativen Vergleichs signifikant seit

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