56 V. Anhang (Notes) Konzernabschluss Zugang erhöht hat. Dieser Schwellwert für das relative Kriterium wird in der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft mit 200 % angesetzt, was einer Verdoppelung der PD seit Zugang entspricht. Zusätzlich zum relativen PD-Vergleich wird auch die absolute Änderung der PD kontrolliert. DieMessung basiert auf denselben kumulierten Lebensdauer-PDs wie im relativen Kriterium, wobei für den absoluten Vergleich die Differenz der PDs gemessen wird. Da im absoluten Kriterium die Differenz gemessen wird, werden die kumulierten Lebensdauer-PDs durch Division mit der Restlaufzeit auf Jahresebene heruntergebrochen. Diese Anpassung ist notwendig, um den Vergleich unabhängig von der Lebensdauer eines Finanzinstruments durchführen zu können. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft hat sich entschlossen, die „low credit risk exemption“ nicht anzuwenden und stattdessen eine absolute Schranke zu verwenden, durch die es möglich ist, auch im Investment Grade-Bereich in Stage 2 zu migrieren. Die Schwelle für die absolute Verschlechterung der PDwird in der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft mit 0,5 % von der Ursprungs-PD festgelegt (absolutes Kriterium). Hintergrund des absoluten Kriteriums ist, dass Veränderungen in Höhe von wenigen Basispunkten, die in den sehr guten Ratingklassen eine Verdoppelung der PD bedeuten können, nicht als signifikante Veränderung gesehen werden. Zur Bestimmung, ob für ein Finanzinstrument eine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität seit Zugang laut demquantitativen Kriteriumbeobachtet werden konnte, muss eine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität sowohl im relativen Kriterium als auch im absoluten Kriteriumgemessen werden. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft verwendet die 30-Tage-Überfälligkeit-Schranke (Backstop-Kriterium) als zusätzliche Indikation, dass eine signifikante Verschlechterung des Kreditrisikos seit Zugang des Finanzinstruments stattgefunden hat und alle Finanzinstrumente eines Kunden, für den eine Forderung mehr als 30 Tage überfällig ist, werden in Stage 2 transferiert. Für den Transfer von Stage 2 in Stage 3 wird in der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft auf die allgemein gültige Definition des Ausfalls laut Artikel 178 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 („CRR“) zurückgegriffen, demgemäß folgende Risikopositionen als ausgefallen gelten: • Alle Risikopositionen, bei denen die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten gegenüber der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft und seinen Tochtergesellschaften ohne Sicherheitenverwertung vollständig begleichen wird und • alle Risikopositionen gegenüber der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft und seinen Tochtergesellschaften, bei denen eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners mehr als 90 Tage überfällig ist. DieWesentlichkeit einer überfälligen Verbindlichkeit wird anhand folgender Schwellwerte beurteilt, welche sich aus einer absoluten und einer relativen Komponente zusammensetzen. Retail: absolut EUR 100 und relativ 1 %; Non-Retail: absolut EUR 500 und relativ 1 %. In Stage 3 werden auch finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität ausgewiesen. Es wird zwischen signifikanten und nicht signifikanten Forderungen unterschieden. Jene Kreditnehmer mit einem Obligo größer TEUR 400 gelten als signifikant. Die Höhe der Wertberichtigung wird mittels DCF-Schätzung ermittelt und ergibt sich aus der Differenz zwischen Buchwert und Barwert der erwarteten künftigen Cashflows. Bei nicht signifikanten Forderungen kommt eine standardisierte Methode zum Einsatz. Abschreibungsgrundsätze Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft schreibt einen finanziellen Vermögenswert in der Regel erst dann ab, sobald feststeht, dass keine Ansprüche auf die jeweiligen Cashflows aus demVermögenswert mehr bestehen, das heißt, wenn: • die Sicherheiten vollständig verwertet wurden bzw. nicht werthaltig sind und/oder • der unbedingte Verzicht/Teilverzicht auf die Forderungen ausgesprochen wurde und/oder • mit Geldeingängen auf die Restforderung nach angemessener Einschätzung nicht mehr zu rechnen ist. Eine Abschreibung erfolgt auch, wenn die Forderung uneinbringlich ist und die Bank zur Entscheidung kommt, keine Maßnahmen mehr zu setzen, da davon auszugehen ist, dass diese keinen die Kosten übersteigenden Erfolg erwarten lassen. Unter Abschreibungen fallen sowohl direkte Abschreibungen als auch der Verbrauch einer Risikovorsorge. Im Zuge der Abschreibung werden der Bruttobuchwert des Vermögenswerts und der zugehörige Stand an Risikovorsorge gleichermaßen reduziert. Finanzielle Vermögenswerte, die bereits abgeschrieben sind, aber noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen, werden in einer Evidenzliste in der Problemkreditbetreuung weitergeführt. Der vertragsrechtlich noch ausstehende Betrag zum Stichtag wird als unwesentlich eingestuft. Sollte eine abgeschriebene Forderung zu künftigen Eingängen führen, wird dies – im Gegensatz zu einer Verminderung der Risikovorsorge (Wertaufholung) bei wertberichtigten Forderungen – als außerordentlicher Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Kann eine außergerichtliche Lösung für eine bestehende Forderung nicht erzielt oder umgesetzt werden, wird in Fällen evidenter Unwirtschaftlichkeit wie folgt differenziert: Kann ein Titel herbeigeführt werden, wird dann von Exekutionsführung bzw. -fortsetzung abgesehen und es erfolgt eine Übergabe zum Dubioseninkasso. Kann schon ein Titel nicht wirtschaftlich erlangt werden, wird die Forderung ohne weitere Veranlassung abgeschrieben. Hierbei liegen insbesondere folgende Ursachen vor: • keine Zustellbarkeit • es bestehen vergleichbare kostentreibende Verwertungserschwernisse oder • es kann aus sonstigenGründen Kostendeckung nicht angenommenwerden, weil keine kostendeckenden Sicherheiten vorliegen bzw. kein kostendeckendes Vermögen oder Einkommen bekannt ist oder • es ist im Falle exekutiver Gehaltspfandrangvormerkung mit keinen Eingängen zu rechnen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden die bestehenden Bewertungsmethoden der Vorsorgebildung evaluiert und adaptiert. Nähere Erläuterungen werden unter Punkt (35) dargelegt. (11) Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte) und Wertpapierleihgeschäfte ImRahmen echter Pensionsgeschäfte (Repo-Geschäfte) verkauft der Konzern Vermögenswerte an einen Vertragspartner und vereinbart gleichzeitig, diese zu einem bestimmten Termin und einem vereinbarten Kurs zurückzukaufen. Die Vermögenswerte werden aus der Bilanz nicht ausgebucht, sondern nach den Regeln der jeweiligen Bilanzposition bewertet, da alle wesentlichen Chancen und Risiken beimPensionsgeber verbleiben. In Höhe der erhaltenen Liquidität wird eine Verbindlichkeit gebucht. Wertpapierleihgeschäfte werden gemäß demAusweis von Wertpapieren aus echten Pensionsgeschäften bilanziert. Dabei verbleiben verliehene Wertpapiere weiterhin im Wertpapierbestand und werden nach den Regeln des IFRS 9 bewertet. Entliehene Wertpapiere werden nicht bilanziert und auch nicht bewertet. Bei unechten Pensionsgeschäften besteht für den Pensionsgeber zwar die Verpflichtung, die Vermögenswerte zurückzunehmen, nicht jedoch das Recht, diese zurückzufordern. Der Pensionsnehmer allein entscheidet über die Rückübertragung. Bei einemReverse-Repo-Geschäft werden Vermögenswerte mit der gleichzeitigen Verpflichtung eines zukünftigen Verkaufs erworben. Die dabei entstehenden Liquiditätsabflüsse werden als Forderungen bilanziert und entsprechend bewertet. Zinsaufwendungen aus Repo-Geschäften und Zinserträge aus Reverse-RepoGeschäftenwerden linear über die Laufzeit abgegrenzt und imZinsüberschuss ausgewiesen. (12) Handelsaktiva Unter Handelsaktiva werden Wertpapiere des Handelsbestandes sowie derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert ausgewiesen und zu deren beizulegendem Zeitwert bewertet. Für die Ermittlung des Fair Value werden neben Börsenkursen auch Kurse von Bloomberg herangezogen. Sind derartige Kurse nicht vorhanden, so werden Werte auf Basis von Barwertberechnungen oder Optionspreismodellen verwendet. Marktübliche Kauf- und Verkaufsgeschäfte von finanziellen Vermögenswertenwerden zumHandelstag angesetzt bzw. ausgebucht. Darüber hinaus erfolgt in diesem Posten der Ausweis der Nostro-Wertpapiere, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert – sowohl zwingend als auch designiert – eingestuft wurden. Weiters wird auf die in Punkt (48) beschriebenen Bewertungstechniken verwiesen. (13) Immaterielles Anlagevermögen Der Posten Immaterielles Anlagevermögen umfasst ausschließlich erworbene Software und Lizenzrechte. Die Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten reduziert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauer (zwischen vier und zehn Jahren). Die Nutzungsdauer beträgt für Standardsoftware vier Jahre. Sofern der erzielbare Betrag unter dem Buchwert liegt, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung.
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