HYPO Oberösterreich - Geschäftsbericht 2021

57 Konzernabschluss V. Anhang (Notes) (14) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und Sachanlagen Unter „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Finanzimmobilien)“ werden solche Immobilien ausgewiesen, die zur Vermietung und Verpachtung oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden sowie die aktivierten Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 aus Finanzimmobilien. Falls die Immobilie teilweise selbst genutzt wird, werden die Teile getrennt bilanziert, wenn diese gesondert verkauft werden können. In Bau befindliche Liegenschaften mit dem gleichen erwarteten Zweck wie bei Finanzimmobilien werden wie Finanzimmobilien behandelt. Finanzimmobilien und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear auf Basis der geschätzten Nutzungsdauer des Vermögenswertes. Die Nutzungsdauer stellt sich wie folgt dar: Nutzungsdauer Jahre Gebäude 20 – 50 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4 – 20 Baumaßnahmen in angemieteten Geschäftslokalen 10 EDV-Hardware 3 Bei Wertminderungen wird gemäß IAS 36 auf den höheren der beiden Vergleichswerte (Fair Value abzüglich Veräußerungskosten sowie Nutzungswert) abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung erfolgt die Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Für die in Level 3 eingestuften Finanzimmobilien werden branchenübliche Wertgutachten bzw. Barwertberechnungen erstellt. Der Marktwert wird je nach Verwendung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie mittels Ertragswert-, Sachwert- bzw. Vergleichswertverfahren ermittelt. Die wesentlichen Inputfaktoren stellen je nach zweckmäßig erachteter Bewertungsmethode die dem Objekt zurechenbaren Erträge und Aufwendungen, Zustand und Lage des Objektes, vergleichbare Vermögenswerte sowie Zinssätze dar. (15) Leasingverhältnisse Leasingnehmer Beim Leasingnehmer sind gemäß IFRS 16 sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen. Die einzige Ausnahme bildet das Wahlrecht kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte weiterhin in Höhe der laufenden Entgelte ergebniswirksam zu bilanzieren. Der Ausweis der aktivierten Nutzungsrechte erfolgt in der Bilanz als Sachanlagen bzw. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die Leasingverbindlichkeiten werden in den sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft verzichtet gemäß den Erleichterungsbestimmungen des IFRS 16 bei Leasingverhältnissen mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten und bei Leasingverträgen, denen ein Vermögenswert von geringemWert (Neuwert < TEUR 5) zugrunde liegt auf einen Ansatz. Für diese Leasingverhältnisse werden weiterhin die laufenden Entgeltzahlungen im Rahmen der Verwaltungsaufwendungen dargestellt. Leasinggeber Der Leasinggeber unterscheidet für Bilanzierungszwecke zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingvereinbarungen. Dabei werden Leasingverhältnisse nach der Verteilung der wirtschaftlichen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer beurteilt. Finanzierungs-Leasing: Leasinggegenstände, werden beim Leasinggeber unter den Forderungenmit demNettoinvestitionswert (Barwert) ausgewiesen. Zinserträge werden auf Basis einer gleichbleibenden, periodischen Rendite, deren Berechnung der noch ausstehende Nettoinvestitionswert zugrunde gelegt ist, vereinnahmt. Operating-Leasing: Leasinggegenstände, werden beim Leasinggeber unter Sachanlagen bzw. Finanzimmobilien ausgewiesen und nach den dort beschriebenen Grundsätzen bewertet. Die Leasingerlöse werden linear über die Vertragslaufzeit erfasst. (16) Ertragsteuern Laufende Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden mit den aktuell gültigen Steuersätzen berechnet, in deren Höhe die Erstattung sowie die Zahlung gegenüber den jeweiligen Finanzbehörden geleistet werden. Der Ansatz und die Bewertung von latenten Steuern erfolgt nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Die Ermittlung erfolgt bei jedem Steuersubjekt zu jenen Steuersätzen, die nach geltenden Gesetzen in dem Besteuerungszeitraumangewendet werden. Die bilanzierten Steueransprüche und -verbindlichkeiten berechnen sich aus unterschiedlichen Wertansätzen eines Vermögenswertes oder einer Verpflichtung und dem jeweiligen steuerlichen Wertansatz. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtlich Ertragsteuerbelastungs- oder -entlastungseffekte (temporäre Differenzen). Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Berechnung der Steueransprüche und -verbindlichkeiten. Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn ausreichend passive latente Steuern in der gleichen Steuereinheit bestehen oder es hinreichend wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Gewinne in der gleichen Steuereinheit anfallen. Dies gilt auch für den Ansatz aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steuern werden nicht abgezinst. Ergebnisabhängige tatsächliche Steueraufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns imPosten Steuern vomEinkommen und Ertrag ausgewiesen. Die Effekte aus der Bildung oder Auflösung latenter Steuern sind ebenfalls in diesem Posten enthalten, es sei denn, sie beziehen sich auf ergebnisneutral bewertete Posten. In diesem Fall erfolgt deren Bildung bzw. Auflösung ergebnisneutral im Sonstigen Konzernergebnis. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft ist Gruppenmitglied der Gruppenträger-Beteiligungsgemeinschaft gemäß § 9 KStG zwischen der OÖ Landesholding GmbH und der Hypo Holding GmbH. Das steuerliche Ergebnis eines jeden Gruppenmitgliedes wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe des § 9 KStG von Stufe zu Stufe an das jeweils unmittelbar bzw. maßgeblich übergeordnete Gruppenmitglied – ist dies der Gruppenträger, dann an den Gruppenträger – bis zum Gruppenträger weitergeleitet. Der konsolidierte Betrag des tatsächlichen und latenten Steueraufwandes wird mittels Belastungsmethode („stand-alone“-Methode) auf die Gruppenmitglieder aufgeteilt. Das Steuerumlagen-Verrechnungskonto gegenüber der Beteiligungsgemeinschaft weist zum 31. Dezember 2021 eine Verbindlichkeit mit einem Saldo von TEUR 1.974 (2020: eine Forderung in Höhe von TEUR 95) aus. (17) Rückstellungen Die Rückstellungen für das Sozialkapital beinhalten die Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgelder, Pensionen inklusive Zuschüsse zu Krankenzusatzversicherungsbeiträgen und Berufs- und Dienstunfähigkeitsrisiko. Die Rückstellungen für leistungsorientierte Zusagen werden nach dem Anwartschaftsansammlungsverfahren gebildet. In der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft haben 3 (2020: 6) aktive Dienstnehmer und 16 (2020: 12) Pensionisten und Hinterbliebene Anspruch auf eine leistungsorientierte Bankpension. Für alle übrigen aktiven Dienstnehmer wurde ein beitragsorientierter Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Nach Verstreichen des Abfertigungszeitraums nach erfolgter Pensionierung erhalten die Begünstigten einen Versicherungszuschuss in Höhe von 50 % der Versicherungsprämie zur privaten Gruppenkrankenversicherung. Das österreichische Arbeitsrecht sieht bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung an Dienstnehmer vor. Dazu zählt auch die Beendigung des Dienstverhältnisses infolge des Pensionsantritts. Dieser Abfertigungsanspruch gilt für alle Mitarbeiter, die vor dem 31. Dezember 2002 in das Unternehmen eingetreten sind. Die Höhe des Abfertigungsanspruchs beträgt in Abhängigkeit der Dauer der Dienstzugehörigkeit maximal ein Jahresgehalt. Für diese Ansprüche hat der Bankkonzern eine Abfertigungsrückstellung gemäß IAS 19 gebildet. Für alle Beschäftigten, die nach dem 31. Dezember 2002 in das Unternehmen eingetreten sind, ist diese Regelung nicht maßgeblich. Für diese Mitarbeiter werden monatliche Beiträge in eine Abfertigungskasse einbezahlt. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche der Angestellten. Jedem Dienstnehmer stehen nach 25-jähriger bzw. 35-jähriger Dienstzugehörigkeit 1,5 bzw. 2,5 Monatsgehälter an Jubiläumsgeld zu. DemSozialkapital steht kein besonderes Vermögen oder Funding gegenüber. Die Ergebnisse aus Dotation bzw. Auflösung der Rückstellungen werden direkt im Verwaltungsaufwand dargestellt.

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