66 V. Anhang (Notes) Konzernabschluss Die Zuordnung zu einem Stage erfolgt auch bei modifizierten Finanzinstrumenten anhand der in Punkt (10) beschriebenen Transferkriterien. Ein Rücktransfer von Finanzinstrumenten, für welche die Wertminderung in der vorangegangenen Berichtsperiode in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen wurde (Stage 2), in Stage 1 und somit Bemessung der Wertminderung auf Basis der erwarteten 12-Monats-Kreditverluste, erfolgt erst dann, wenn sich das Kreditausfallrisiko so vermindert hat, dass es im Vergleich zum erstmaligen Ansatz nicht mehr signifikant erhöht ist. (36) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Geschäftsarten in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 Giro- und Clearinggeschäfte 4.026 3.774 Geldmarktgeschäfte 1.231.576 1.191.003 Gesamt 1.235.602 1.194.777 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Fristen (Restlaufzeit) in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 Täglich fällig 327.060 428.916 über 3 Monate bis 1 Jahr 1 über 1 Jahr bis 5 Jahre 608.400 405.401 über 5 Jahre 300.142 360.459 Gesamt 1.235.602 1.194.777 Zum 31. Dezember 2021 beträgt das im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthaltene Volumen an längerfristigen Finanzierungsgeschäften aus dem TLTRO III-Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) TEUR 600.000 (2020: TEUR 400.000). Auf Basis einer Analyse der für die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft als Kreditinstitut am Markt für vergleichbar besicherte Refinanzierungsquellen erlangbaren Konditionen sind wir zur Auffassung gelangt, dass die Konditionen des TLTRO III-Programmes keinen wesentlichen Vorteil im Vergleich zum Markt bieten. Die Finanzierungsverbindlichkeit wird daher als Finanzinstrument gemäß IFRS 9 bilanziert. Das benötigte Kreditwachstum für die erste Sonderverzinsungsperiode (Beobachtungsperiode: 1. März 2020 bis zum 31. März 2021) sowie für die 2. Sonderverzinsungsperiode (Beobachtungsperiode: 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2021) wurde grundsätzlich erfüllt. Die Verzinsung wurde somit mit –1,0 % festgesetzt, wobei die finale Bestätigung durch die OeNB noch ausständig ist. Im laufenden Geschäftsjahr 2021 betrug der (negative) Zinsaufwand aus dem TLTRO III-Programm TEUR 5.881 (2020: TEUR 979). (37) Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden werden überwiegend zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 50.705 (2020: TEUR 53.078), deren Zinsrisiken mittels Zinsswap abgesichert wurden, wurde die Fair Value-Option in Anspruch genommen, da es ansonsten zu Inkongruenzen bei der Bewertung und dem Ansatz gegenüber dem Sicherungsgeschäft kommen würde (accounting mismatch). Für Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 40.857 (2020: TEUR 42.130) wird Hedge Accounting angewendet. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nach Geschäftsarten in TEUR 31.12.2021 31.12.2020 Sichteinlagen 1.357.333 1.127.471 Termineinlagen 111.104 126.599 Spareinlagen 476.808 483.162 Gesamt 1.945.245 1.737.232 Covid-19-Krise Gemäß IFRS 9.B5.5.1 kann es erforderlich sein, die Beurteilung signifikanter Erhöhungen des Ausfallrisikos auf kollektiver Basis vorzunehmen und zu diesem Zweck Informationen, die auf signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos einer Gruppe oder Untergruppe von Finanzinstrumenten hindeuten, zu berücksichtigen. IFRS 9.B5.5.5 sieht zu diesem Zweck die Zusammenfassung von Finanzinstrumenten anhand gemeinsamer Ausfallrisikoeigenschaften vor. Die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft hat auf dieser Grundlage geprüft, ob Änderungen bei der Gruppierung von Finanzinstrumenten anhand gemeinsamer Ausfallrisikoeigenschaften erforderlich sind und hat sich aufgrund der Schwierigkeiten infolge staatlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise (Ausgangsbeschränkungen, Betriebsschließungen etc.) für klar definierte Branchen entschlossen, einen kollektiven Stagetransfer durchzuführen. Die OeNB hat am 8. April 2020 ihre Einschätzung für die am schwersten betroffenen Branchen veröffentlicht. Auf dieser Grundlage hat die Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft die 20 am schwersten betroffenen Branchen für den kollektiven Stagetransfer ausgewählt, die sich über weite Strecken auch mit der Einschätzung der kritischen Branchen decken, die von der Ratingagentur Standard & Poor’s mitgeteilt wurden. Die ausgewählten Sektoren waren damit: • Erdöl & Erdgas • Freizeitaktivitäten • Information & Kommunikation • Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen • Hotel & Tourismus • Transport • Verarbeitendes Gewerbe mit potenziellen grenzüberschreitenden Lieferketten – Elektronik/Elektro – KFZ – Konsumgüter – Kunststoffe/chemische Produkte – Maschinen- und Anlagenbau – Metallerzeugung und -bearbeitung – Möbelerzeugung und -handel – Papier und Pappe – Pharmaindustrie und Medizintechnologie und • Commercial Real Estate Das Volumen dieser ausgewählten Branchen beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf TEUR 276.246 (2020: TEUR 296.790). Aufgrund der grundsätzlich risikoaversen Geschäftsstrategie und infolge dessen sehr guter Portfolioqualität der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft belief sich die Auswirkung aus dem kollektiven Stagetransfer auf die Risikovorsorge auf rund TEUR 700 zum 31. Dezember 2021 (2020: rund TEUR 600). Die Throuth-the-Cycle (TTC)-PDs werden einmal jährlich im Zuge der tourlichen Validierung angepasst. Die Anpassung der Point-in-Time (PiT)-Komponente erfolgt vierteljährlich, d.h. es werden immer die aktuellsten Prognosen verwendet. Eine krisenbedingte Anpassung der TTC-PDs bzw. der makroökonomischen Modelle erfolgte nicht. Angaben zur Modification In der Abschlussperiode wurden im Konzern nur sehr wenige vertragliche Modifizierungen bei finanziellen Vermögenswerten vorgenommen, die nicht zu einer Ausbuchung geführt haben. Der sich daraus ergebende geringe Modifikationsgewinn wird in Bezug auf das Gesamtzinsergebnis als nicht signifikant beurteilt. Auch die Auswirkung auf die Änderungen des Bruttobuchwertes wird als unwesentlich eingestuft. Den Modifizierungen lagen keine finanziellen Schwierigkeiten der Kreditnehmer (bonitätsbedingte Zugeständnisse) zu Grunde (keine Wanderungen in höhere Stages), somit wird die Auswirkung auf das Ausfallrisiko und die Risikovorsorge als unwesentlich angesehen. Die fortlaufende Überwachung modifizierter Vermögenswerte erfolgt imRahmen der standardisierten Kreditüberwachungsprozesse bzw. im Rahmen der vierteljährlichen Berechnung der Risikovorsorge. Signifikante Veränderungen in der Stagezuordnung und der damit verbundenen Risikovorsorge werden im Expertengremium im Rahmen der vierteljährlichen Berechnung thematisiert und entsprechend berichtet.
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