HYPO Oberösterreich - Geschäftsbericht 2021

91 Konzernabschluss X. Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft, Linz, und ihrer Tochtergesellschaften („der Konzern“), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzernerfolgsrechnung, der Entwicklung des Konzerneigenkapitals und der Konzernkapitalflussrechnung und für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind imAbschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens-, bank- und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zumDatum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Das Risiko für den Abschluss Die Forderungen an Kunden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert sind, umfassen in der Bilanz einen Betrag in Höhe von TEUR 5.321.254. Für diese Forderungen wurde eine Risikovorsorge in Höhe von TEUR 12.668 gebildet. Der Vorstand der Oberösterreichische Landesbank Aktiengesellschaft erläutert die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Risikovorsorgen in den Notes zumKonzernabschluss imAbschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (siehe Unterabschnitt „Schätzungen, Ermessensentscheidungen und Beurteilung des Managements“und „Risikovorsorgen“). X. Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers Bestätigungsvermerk Einzelwertberichtigungen werden für Kredite gebildet, bei denen ein Ausfallsereignis identifiziert wurde (Stufe 3 – Risikovorsorge). Die Ermittlung der Höhe der Einzelwertberichtigung für signifikante Kreditnehmer mit Ausfallsereignis unterliegen wesentlichen Annahmen und Schätzungen. Diese ergeben sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten, da diese Auswirkungen auf die Höhe und den Zeitpunkt der erwarteten zukünftigen Cashflows mit sich bringen. Pauschale Einzelwertberichtigungen, die für nicht signifikante ausgefallene Kreditnehmer gebildet werden, basieren auf Modellen und statistischen Parametern. Nicht ausgefallene Kredite sind der Stufe 1 – Bildung einer Portfoliowertberichtigung in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlustes – oder bei einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos der Stufe 2 – Bildung einer Portfoliowertberichtigung in Höhe des über die (gesamte) Laufzeit erwarteten Kreditverlustes – zuzuordnen. Diese nach statistischen Methoden gebildete Vorsorgen basieren auf Modellen und statistischen Parametern und beinhalten daher Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten, die durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst sind. Das Risiko für den Abschluss liegt darin, dass der Ermittlung der Risikovorsorgen in bedeutendemAusmaß Schätzungen und Annahmen zugrunde liegen. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: • Wir haben die Prozesse im Kreditrisikomanagement erhoben und beurteilt, ob diese geeignet sind, Kreditausfälle rechtzeitig zu identifizieren und Vorsorgen in angemessener Höhe zu bilden. Wir haben ausgewählte Schlüsselkontrollen auf ihre Ausgestaltung und Umsetzung sowie in Stichproben auf ihre Wirksamkeit hin getestet. • Anhand von Einzelfällen an Krediten an Kunden haben wir überprüft, ob das Rating entsprechend den internen Richtlinien erfolgte und ob Ausfallsereignisse zeitgerecht erkannt wurden. Die Auswahl dieser Testfälle erfolgte hierbei risikobasiert unter besonderer Gewichtung der Ratingstufen mit höherem Ausfallsrisiko sowie der Branchen, die erwartungsgemäß stärker von der COVID-19-Krise betroffen sind. Bei festgestellten Ausfällen wurden die getroffenen Einschätzungen des Managements hinsichtlich der zukünftigen Zahlungsströme und Annahmen – unter Berücksichtigung der Nachweise zur wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie der Bewertung der Kreditsicherheiten – auf ihre Angemessenheit hin geprüft. • Wir haben im Bereich der pauschalen Einzelwertberichtigungen die angewendeten Berechnungsmodelle unter Einsatz von internen Spezialisten dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, den Risikovorsorgebedarf in angemessener Art und Weise zu ermitteln. Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen haben wir in Testfällen nachvollzogen. • Bei den Portfoliowertberichtigungen haben wir die angewendeten Berechnungsmodelle einschließlich der verwendeten Inputparameter und Stufenzuordnungen sowie makroökonomischen Prognosen unter Einsatz von internen Spezialisten dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind, den Risikovorsorgebedarf in angemessener Art undWeise zu ermitteln. Wir haben dieHerleitung und Begründung des kollektiven Stufentransfers, sowie die zugrundeliegenden Annahmen in Hinblick auf deren Angemessenheit beurteilt. Weiters haben wir interne Spezialisten einbezogen.

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